Wie viel darf man als Student verdienen?

Teilzeit? Minijob, studentische Aushilfskraft oder doch ein Werkstudentenvertrag? Diese Gedanken kennen wir alle, wenn es um einen Job geht. Was ist der Unterschied zwischen den Verträgen und wie können die Verträge meinen Studentenstatus beeinflussen?

Wie viel darf man in den Semesterferien und in der Vorlesungszeit überhaupt verdienen? Bis wann gilt die Steuerfreiheit?

Um etwas Licht ins Dunkeln zu bringen haben wir alle Daten und Fakten über die einzelnen Verträge aufgelistet und wie sie in welcher Form das Studentensein beeinflussen.

Jedem/Jeder ist es schon begegnet, wenn man einen Job bekommen hat stellt der Arbeitgeber:in die große Frage: 

-Wie soll abgerechnet werden als Minijobber? Werkstudent? Teilzeit? 

-Na ja was ist der Unterschied? Ich kann mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten.

-Aber das geht doch nicht als Student! 

-Warum?

Minijob

 

Laut der Bundesagentur für Arbeit gibt es zwei Arten von Minijob.

  1. Der 450-Euro-Minijob

Beim 450-Euro-Minijob darf das monatliche Gehalt nicht die Grenze von 450€ überschreiten. Die Anzahl der Stunden ergibt sich nach dem Stundensatz z.B. erhält Studentin A den gesetzlichen Mindestlohn 9,82€. Um auf 450€ im Monat zu kommen, müsste sie 45,82 Stunden monatlich arbeiten. 

     2. Kurzfristiger Minijob

Ein kurzfristiger Minijob eignet sich hervorragend für Student:innen die in den Semesterferien jobben wollen. Der Job gilt als kurzfristig wenn er drei Monate befristet ist oder man beim Arbeitgeber übers Jahr verteilt nicht mehr als 70 Tage arbeitet.

Beim Minijob ist das Einkommen sozialversicherungsfrei, dennoch sind sie steuerpflichtig. Es kann sei, dass der Arbeitgeber:in die normale Lohnsteuer einführt oder eine Pauschale von 25% an das Finanzamt abführt. 

Hier bleibst du weiterhin Student:in und brauchst dir keine Sorgen über das Kindergeld zu machen oder Steuern.

 

Werkstudent:in

Im Gegensatz zu einem Minijob kannst du als Werkstudent mehr als 450€ verdienen das bedeutet aber auch mehr arbeiten. Das Arbeitspensum in der Vorlesungszeit beträgt max. 20 Stunden pro Woche, in der vorlesungsfreien Zeit kann auf 40 Stunden pro Woche aufgestockt werden. Es gibt aber einige Ausnahmen z.B. wenn du abends, nachts oder am Wochenende arbeitest. Hierfür frag am besten deine Krankenkassen. Als Werkstudent hast du natürlich Anspruch auf Urlaub. Vorteil als Werkstudent ist, dass du keine Beiträge zur Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Aber Achtung! Bei der Krankenkasse ist man bis zum 25 Lebensjahr noch bei den Eltern versichert , danach musst einen monatlichen Betrag selbst zahlen, meistens liegt dieser bei 106-115€. Die Unfallversicherung wird von deinem Arbeitgeber übernommen. 

  1. Bachelor Werkstudent Gehalt

Im Gegensatz zum Master-Student verdient ein Bachelor Student zwischen 12-15€, natürlich können sich die Stundenlöhne von Unternehmen zu Unternehmen ändern. Aber du wirst generell als Bachelor-Student weniger als ein Master-Student verdienen.

    2. Master Werkstudenten Gehalt

Als Master Student erhältst du meistens einen höheren Stundengehalt z.B. ist im Informatikbereich für Master-Studenten ein Stundenlohn von bis zu 20 Euro drin.

 

Werkstudent maximaler Verdienst

Wie schon erwähnt darfst du die angegebenen 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit nicht überschreiten. Aber wie viel darf man nun als Werkstudent allgemein verdienen? Wenn dein Einkommen als Werkstudent im Jahr unter dem aktuellen Grundfreibetrag von 9.744 Euro liegt, bist du von der Steuer befreit d.h. du zahlst keine Einkommens- oder Lohnsteuer. 

Alles was über 9.744 Euro ist, muss leider versteuert werden. 

Teilzeitkraft

Laut Gesetz gilt, wer weniger als die Vollzeitkraft arbeitet ist im Teilzeit Verhältnis. z.B. alle Angestellten arbeiten in der Woche 40-Stunden, schon mit 35 Stunden in der Woche kannst du als Teilzeitkraft gelten. Jedoch ändert sich auch hier die Regelung je nach Unternehmen. Trotzdem darfst du als Student nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, abgesehen davon genießt man als Werkstudent mehr Privilegien wie z.B. keine Einkommenssteuer usw. Deshalb empfiehlt es sich immer als Werkstudent zu arbeiten. 

 

Was ist eine studentische Aushilfskraft?

Als studentische Hilfskraft wird man meist auf 450-Euro-Basis angestellt und arbeitet in der Regel je nach Stundenlohn zwischen acht und zehn Stunden pro Woche. Meistens sind solche Ausschreibungen mit fachlichen Kompetenzen gebunden. Hier kannst du erstmals dein Know-How aus deinem Studiengang, ohne viel Verantwortung zu übernehmen, einsetzen.

 

Fazit

Damit du auf einen Blick siehst welche Art am besten zu dir passt, kannst du auf die folgende Tabelle schauen:

Anstellungsart

Gehalt

Arbeitsstunden in der Woche

Steuern

 

450-Euro-Basis/Minijob

Monatsgehalt beträgt 450 Euro

zwischen acht bis zehn Stunden

keine Abgaben

Arbeiten für Einsteiger

Werkstudent:in

Monatsgehalt beträgt mehr als 450 Euro

max. 20-Stunden-pro Woche (Vorlesungszeit)

 

keine Abgaben außer Krankenkasse oder Überschreitung des Freibetrags

Einstieg in die Praxiswelt

studentische Aushilfskraft

Monatsgehalt beträgt meist 450 Euro

zwischen acht bis zehn Stunden pro Woche

keine Abgaben

erste praktische Erfahrungen

 

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